Allgemeine Geschäftsbedingungen - pur group GmbH

§ 1 Agentur

Die pur group GmbH ist eine Full-Service Event Agentur. Sie bietet eine auf die speziellen Anforderungen des Kunden zugeschnittene Veranstaltungskonzeption, deren Durchführung und Nachbereitung an. Die Veranstaltungen sind Teamübung, Incentives, Kick-Off Veranstaltungen, Tagungen und Abenteuerreisen im In- und Outdoorbereich.

§ 2 Vertrag

Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ein Vertrag zwischen Kunden und der pur group GmbH kann nur schriftlich zustande kommen. Grundlage eines Vertrages zwischen Kunden und der pur group GmbH ist das individuell konfigurierte Angebot und die auf Basis der pur group GmbH Leistungssätze erstellte Kalkulation. Für die Angebotserstellung inklusive Kalkulation entstehen dem Kunden keine Kosten. Mit der Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung kommt zwischen Kunden und der pur group GmbH ein Vertrag zustande. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er gegenüber der pur group GmbH mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die pur group GmbH kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen von der pur group GmbH ergibt sich im Einzelnen aus der Bestätigung. Für die jeweils gewählte Beförderungsart gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Geschäftsunternehmens bzw. der Fluggesellschaften. Für die Erbringung der Beförderungs-leistung selbst haftet die pur group GmbH nicht. Nebenabreden, wie zusätzliche Leistungen, Sonderwünsche und Sonderleistungen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

Sämtliche Vertragsentgelte, Rücktritts- und Bearbeitungsgebühren sowie sonstige Kosten sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Kosten für Sonderleistungen (Nebenabreden) sowie verauslagte Kosten werden gesondert abgerechnet.

Gegen Ansprüche von der pur group GmbH kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Zurückbehaltung von Zahlungen ist, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen.

Ein notwendig werdender Wechsel des Beförderungsunternehmens, der Beförderung, des Abflug- bzw. Rückkehrortes sowie Änderungen der An- und Abreisezeiten oder der Streckenführung behält sich die pur group GmbH vor und sind gestattet, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Für hieraus resultierende Schäden wird keine Haftung übernommen.

Die pur group GmbH behält sich vor, die vereinbarten, bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren Gründen (Reduzierung der Teilnehmerzahl, Änderungen der Treibstoffpreise, Steuer, Gebühren, Abgaben o.ä.) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Teilnehmer auf den Teilnehmerpreis (Gesamtpreis : Teilnehmeranzahl) auswirkt.

Die pur group GmbH kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn sich der Kunde trotz entsprechender Abmahnung in starkem Maße vertragswidrig verhält. Die pur group GmbH behält jedoch den Anspruch auf Vertragsentgelte/Preise abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen zzgl. verauslagter Kosten. Bei Ansprüchen von Dritten hat der Kunde die pur group GmbH freizustellen.

Die Gewährleistungsrechte des Kunden bestimmen sich nach Reisevertragsrecht gemäß §§ 651 a ff BGB.

Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, die pur group GmbH hat erforderliche Informationen pflichtwidrig nicht oder fehlerhaft dem Kunden weitergegeben. Dies gilt auch im Falle der Änderung der vorgenannten Vorschriften nach Vertragsabschluss.

Abweichende Vertragsänderungen sowie Nebenabreden und sämtliche Willenserklärungen, wie z.B. Kündigungen, Rücktrittserklärungen usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Unwirksame Bestimmungen/Bedingungen sind durch eine ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Gehalt am nächsten kommenden Bestimmung/Bedingung zu ersetzen.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der pur group GmbH zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der pur group GmbH an Dritte.

Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.

Die pur group GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, gelten folgende Zahlungsmodalitäten: 

  • 50% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich;
  • 30% Deposit 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn;
  • Rest nach Vorlage der Rechnung.

 

Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber der pur group GmbH mitzuteilen. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung der pur group GmbH entsprechend bekannt zu geben.

§ 4 Stornobedingungen

Im Falle einer Stornierung einer bestätigten Veranstaltung aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, die im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen in jedem Falle schriftlich erfolgen sollte, gelten folgende Stornobedingungen:

4.1. Komplett - Stornierung

  • Nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung sind bei einer Absage der kompletten Veranstaltung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 65% des Eventpreises zu bezahlen.
  • 60 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 75% des Eventpreises zu bezahlen
  • 29 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 85% des Eventpreises zu bezahlen.
  • Ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 100% des Eventpreises zu bezahlen.

Dabei werden alle aufgeführten Beträge der Kostenaufstellung mit berücksichtigt und berechnet.

4.2. Teil - Stornierung

  • Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 5% der Gesamtteilnehmerzahl kostenfrei storniert werden (nicht gültig für alle Hotel- & Flugbuchungen, siehe 4.3)
  • Zwischen 29 und 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn können weitere 5% der Gesamtteilnehmerzahl kostenfrei storniert werden (nicht gültig für alle Flugbuchungen, siehe 4.3)
  • Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 90% des Eventpreises pro Person

Bei Teilstornierungen wird der Preis pro Person entsprechend angepasst!

4.3. Sonderbedingungen bei Hotel- und Flugbuchungen

Im Falle einer Reservierung oder Buchung von Hotels und/ oder Flügen, gelten ausschließlich für reservierte bzw. gebuchte Hotelzimmer/Flüge die tagesaktuellen Stornobedingungen des jeweiligen Hotels/ der jeweiligen Fluggesellschaft. Auf Anfrage erhält der Kunde die Stornobedingungen des Hotels/ der Fluggesellschaft vorgelegt. Für alle anderen Leistungen gelten die Stornobedingungen von 4.1. bzw. 4.2.

§ 5 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen

Wird das Event infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder der pur group GmbH beeinträchtigter Umstände, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre der pur group GmbH, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertag gekündigt, so ist die pur group GmbH berechtigt, für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

§ 6 Sorgfaltspflicht und Haftung

Die pur group GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Organisation und Abwicklung des Events, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen laut Angebot und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleitungen. Die pur group GmbH haftet für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist bei fahrlässiger Verursachung von Schäden, die nicht Leben, Körper- oder Gesundheitsschäden sind, pro Teilnehmer je Veranstaltung auf Euro 4.000,00 beschränkt.

Liegt der Teilnehmerpreis pro Teilnehmer über Euro 1.350,00, ist die Haftung pro Teilnehmer auf die Höhe des dreifachen Teilnehmerpreises beschränkt.

Die pur group GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen die lediglich vermittelt werden (z.B: Sportveranstaltungen, Ausstellungen usw.) und die in der Bestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

Die Beteiligung an Sportaktivitäten oder anderen, gleichartigen Aktivitäten sind von dem Kunden bzw. von jedem Teilnehmer selbst zu verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sind vor Inanspruchnahme von dem Kunden bzw. dem Teilnehmer zu überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportaktivitäten oder anderer, gleichartiger Aktivitäten auftreten, haftet die pur group GmbH nur, wenn die pur group GmbH ein Verschulden trifft.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt. Insoweit wir für jeden Grad des Verschuldens gehaftet.

§ 7 Sicherheit

Die Einhaltung höchster internationaler und eigener Sicherheitsstandards ist bei der pur group GmbH wichtigste Rahmenbedingung eines jeden Events. 

§ 8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 

§ 9 Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.

Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis Kempten im Allgäu.